Neue Rechnungsstellungsvorschriften: eine drohende Herausforderung für Unternehmen
Im Juli 2024 werden Änderungen im Bereich der Rechnungsstellung für Unternehmen in Polen in Kraft treten. Diese Änderungen bringen es mit sich, dass sich die Unternehmen auf eine neue Art der Rechnungsstellung einstellen müssen, was insbesondere für diejenigen, die bereits auf dem Markt sind, schwierig sein kann.
Nationales System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF): Es wird vom Finanzministerium verwaltet und ermöglicht die freiwillige Nutzung elektronischer Rechnungen ab dem 1. Januar 2022. Ab Juli 2024 wird sie für B2B-Transaktionen obligatorisch.
🔄 Regulatorische Änderungen:
- KSeF-Verpflichtung für alle B2B-Transaktionen ab Juli 2024, außer für steuerbefreite Steuerpflichtige, für die die Verpflichtung ab Anfang 2025 beginnt.
- Sanktionen bei Nichteinhaltung ab Januar 2025 in Höhe von bis zu 100 % des Mehrwertsteuerbetrags der Rechnung.
💳 Kassenrechnungen: Sie bleiben in ihrer jetzigen Form bis Ende 2024 bestehen.
KSeF-Ausschlüsse nach dem 1. Juli 2024:
- Verbraucherrechnungen (B2C);
- Tickets, die als Rechnung fungieren;
- Rechnungen aus One Stop Shop (OSS)- und Import One Stop Shop (IOSS)-Verfahren;
- Keine Anpassungshinweise im KSeF.
💱 Währungsumrechnung: Der Währungskurs wird vom Vortag des Rechnungsdatums an für einen weiteren Tag beibehalten und an KSeF übermittelt.
🔄 Änderungen im Prozess:
- Geklärte Rechnungsdaten.
- Notfallverfahren und Offline-Modus.
- Fähigkeit zur Ausstellung von Korrekturrechnungen in Ausfall- und Offline-Zeiten.
🚀 Zusammenfassung: Die neue Gesetzgebung ist nicht nur eine Maßnahme zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, sondern auch eine Chance zur Verbesserung der Abläufe in den Unternehmen, die jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die notwendigen Änderungen erfordert.